Im Landkreis Tübingen wurde ein Fall der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer amtlich festgestellt. Behörden ermitteln Kontaktbetriebe in ganz Baden-Württemberg. Quarantäne- und Kontrollmaßnahmen wurden eingeleitet.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13