Das Land hat die Ergebnisse aus dem Flächenüberwachungssystem AMS für die Flächenkontrollen 2025 bereitgestellt. Antragsteller können noch bis 30. September 2025 Änderungen vornehmen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13