Kirchheim(Teck) / Stuttgart (ots) – Zur Erregung eines öffentlichen Ärgernisses kam es Donnerstagmittag (11.09.2025) in einer S-Bahn der Linie S1. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen nutzte die geschädigte 25-Jährige gegen 15:50 Uhr eine … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13