
Bis Mitte der 1970er Jahre sprach das Strafgesetzbuch (StGB) von einer „Verbrauchsmittelentwendung“, die jedoch nur mit einer geringen Strafe bedacht war. Heutzutage wird ein Mundraub als Diebstahl im Sinne des § 242 StGB gewertet, der mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Früchte – selbst die am Wegesrand – stehen im Eigentum eines anderen. Der Straftatbestand ist damit ohne Weiteres erfüllt. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem. Wenn eine Handvoll Obst vom Boden für den persönlichen Verzehr aufgelesen wird, passiert meist nichts. Noch besser ist es aber natürlich, wenn man sich offiziell die Erlaubnis des Eigentümers einholt.
Oft wird noch das Argument angebracht, „das Obst verfault doch unter den Bäumen“ oder „es ist doch genug da“. Im Falle von Äpfeln, Birnen und Co. wissen aber die wenigsten, dass die Bäume den Fruchtbehang selbstständig regulieren, und zu viele oder geschädigte Früchte abwerfen. Diese Früchte sind normalerweise unreif und für eine Verwertung ungeeignet. Aufgrund von Trockenheit und Hitze geschieht das Abwerfen in den letzten Jahren gehäuft, da Bäume die Früchte nicht mehr ausreichend mit Wasser versorgen können.
Leider weisen einschlägige Internet-Portale auch Orte zum Abernten von Wildobst aus, die in Naturschutzgebieten liegen. Dort ist jegliche Entnahme von Pflanzen und auch Pflanzenteilen zum Schutze unserer heimischen Natur verboten.
Aber es gibt Alternativen für alle die Freude an der Ernte und der Verwertung von heimischem Obst haben. Mundraub ist, wie oben beschrieben, zwar verboten und man darf nur mit Genehmigung des jeweiligen Eigentümers Obst ernten, aber es gibt dennoch legale Möglichkeiten, um selber Obst zu sammeln. Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt vergibt ausgewählte städtische Streuobstwiesen zum Obstaufsammeln zum Beispiel an Kitas oder Schulen. Ein seit Jahren eingespieltes und bewährtes Verfahren.
Die Nutzung des Obstes auf städtischen Flächen soll zukünftig im Rahmen der „Essbaren Stadt“ ausgeweitet werden.
Die Landeshauptstadt hat darüber hinaus die „Stuttgarter Streuobstwiesenbörse“ freischalten lassen, auf welcher kostenfrei Inserate aufgegeben werden können. Dort können Obstbäume zum Abernten oder überschüssiges Obst angeboten sowie Erntemöglichkeiten gesucht werden.
Weitere Informationen zu Streuobstwiesen in Stuttgart und der Streuobstwiesen-Börse finden sich unter https:// www.stuttgart.de/streuobstwiesen (Öffnet in einem neuen Tab).