Länder und Kliniken brauchen Planungssicherheit, deshalb muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehaltenen Anpassungen an der Krankenhausreform schnell umsetzen. Zentrale Forderungen der Länder sind bislang offen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13