Baden-Württemberg lässt beim Thema Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende nicht locker. Gemeinsam mit anderen Bundesländern bringt das Land über den Bundesrat erneut einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundestag ein.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13