Winfried Haug bleibt Naturschutzbeauftragter für Stuttgart – Beratung für Natur- und Landschaftsschutz

Er berät in Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes, gibt Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft ab, begleitet Planungs- und Genehmigungsverfahren und wirkt bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen mit. Damit trägt er dazu bei, dass Belange des Naturschutzes frühzeitig in Verwaltungsentscheidungen einfließen.

Haug übt das Ehrenamt seit 2007 ohne Unterbrechung aus, seine Amtszeit läuft noch bis 2027. Der in Stuttgart-Möhringen wohnhafte Diplom-Biologe bringt langjährige Erfahrung aus der Naturschutzverwaltung des Landes mit.

Die Bestellung von Naturschutzbeauftragten ist in § 59 und § 60 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) geregelt. Sie sieht ein oder zwei ehrenamtlich tätige Personen vor, die die Verwaltung fachlich begleiten. Die Landeshauptstadt sucht eine zweite Person für dieses Ehrenamt. Interessierte mit naturwissenschaftlicher Hochschulausbildung – insbesondere in Biologie, Landespflege, Forst- oder Agrarwissenschaften – melden sich bei der unteren Naturschutzbehörde.

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Quelle: Stadt Stuttgart