Doppelhaushalt 2026/2027: Landeshauptstadt Stuttgart steht vor extrem großen finanziellen Herausforderungen

Angesichts der aktuellen finanziellen Lage wird der Doppelhaushalt 2026/2027 ein erster Sparhaushalt sein – der erste seit der letzten großen Haushaltskonsolidierung im Jahr 2009. Mit ein Grund: Der Bund hat in den letzten Jahren zahlreiche Rechtsansprüche beschlossen, die die Kommunen nun erfüllen müssen. Finanziellen Ausgleich gibt der Bund nur begrenzt. Ziel der Landeshauptstadt ist es, die Einnahmen- und Ausgabenseite so aneinander anzugleichen, dass bis zum Doppelhaushaltsplan 2030/2031 wieder ein jährlicher Überschuss von rund 200 Millionen Euro erreicht wird, um zukünftige, wichtige Investitionen tätigen zu können.Gemeinsam mit dem Planentwurf legt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat auch die erste Stufe eines Haushaltssicherungskonzepts vor, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und im Dezember einen genehmigungsfähigen Haushalt verabschieden zu können. Das Regierungspräsidium hatte im Rahmen der Prüfung des Nachtragshaushalts 2025 deutlich gemacht, dass die bisherige Schuldenentwicklung nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist. Künftige Haushalte könnten ohne wirksame Konsolidierung nicht mehr genehmigt werden.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagt: „Wir wollen und können keine abrupte Vollbremsung vornehmen, sondern lediglich eine kontrollierte, allerdings für alle stark spürbare Bremsung. Diese kontrollierte Bremsung ist – aus Gründen der Generationsgerechtigkeit – verbunden mit dem kurz- und mittelfristigen Ziel, die Neuverschuldung so gering wie irgend möglich zu halten. Sie ist verbunden mit dem mittelfristigen Ziel, bis zum Haushaltsjahr 2031 wieder Jahresüberschüsse zu erzielen. Anders formuliert: Der Doppelhaushalt 2026/2027 ist ein Sparhaushalt, aber er ist ein Sparhaushalt mit Maß und Mitte.“

Herausfordernde Haushaltsplanberatungen

Der Nachtragshaushalt für 2025 hatte noch ein Volumen von 5,87 Mrd. EUR. Für das Jahr 2026 sieht der Haushaltsplanentwurf ein Volumen in Höhe von 5,26 Mrd. EUR vor, für das Jahr 2027 sind es 5,38 Mrd. EUR.

Trotz der bereits eingeplanten Verbesserungen aus dem Haushaltssicherungskonzept von rund 300 bzw. rund 330 Mio. EUR weist der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2026/2027 noch immer besorgniserregend hohe Fehlbeträge aus: -487,2 Mio. EUR für 2026 und -303,8 Mio. EUR für 2027. Die Beratungen zum Doppelhaushalt werden vor diesem Hintergrund besonders schwierig. In den vergangenen beiden Jahren war es noch möglich gewesen, Defizite durch Überschüsse aus Jahresabschlüssen auszugleichen, solche freien Mittel stehen nun nicht mehr zur Verfügung.

Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann stellt klar: „Auch wenn die Landeshauptstadt Stuttgart im Kernhaushalt aktuell noch schuldenfrei ist, darf sie sich nicht länger in Sicherheit wiegen. Damit der Plan für den nächsten Doppelhaushalt dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden kann, dürfen die Fehlbeträge für die kommenden zwei Jahre nicht anwachsen. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, Löcher im Haushalt mit liquiden Mitteln auszugleichen, denn die rechnerisch freie Liquidität der Landeshauptstadt Stuttgart liegt Ende 2025 unter Null. Deshalb müssen während der Haushaltsplanberatungen durch den Gemeinderat zwingend weitere Ergebnisverbesserungen beschlossen werden.“

Nach aktueller Planung sehen die ordentlichen Ergebnisse in den Haushalten der nächsten Jahre aus wie folgt:

2026: -487,2 Mio. EUR

2027: -303,8 Mio. EUR

2028: -226,3 Mio. EUR

2029: -284,8 Mio. EUR

2030: -313,8 Mio. EUR

Zur Genehmigungsfähigkeit des Planentwurfs sind in den nächsten beiden Jahre Ergebnisverbesserungen von mindestens 300 Mio. EUR für 2026 und 330 Mio. EUR für 2027 zwingend erforderlich. Diese sind bereits im Haushaltsplanentwurf enthalten, müssen überwiegend aber noch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden.

Finanzbürgermeister Fuhrmann erläutert: „Die Ergebnishaushalte 2026 und 2027 sind strukturell unterfinanziert, da keine ausreichenden Zahlungsmittelüberschüsse zur Finanzierung der neuen Investitionen erwirtschaftet werden können. Die Folgekosten aus bereits beschlossenen Projekten, Maßnahmen und Stellenzuwächsen werden auch künftige Haushalte belasten, was die finanziellen Spielräume der Landeshauptstadt weiter begrenzt. Da in den Ergebnishaushalten nicht ausreichend Zahlungsmittel für die Finanzierung von notwendigen neuen Investitionen erwirtschaftet werden können, sind zum Ausgleich der Finanzhaushalte in den Jahren 2026 bis 2030 Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 2,4 Mio. EUR veranschlagt. Um diese Milliardenverschuldung weitestgehend zu verhindern, müssen wir mit höchster Priorität gegensteuern.“

Rückgang bei der Gewerbesteuer

Ein wesentlicher Faktor für die angespannte Finanzlage ist der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen. Nach dem Rekordjahr 2023 mit 1,635 Mrd. EUR Gewerbesteuer und dem noch sehr guten Jahr 2024 mit 1,31 Mrd. EUR werden für 2025 nur noch rund 850 Mio. EUR erwartet. Für 2026 und 2027 werden Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von jeweils 900 Mio. EUR geplant.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Einnahmeart der Landeshauptstadt Stuttgart. So wie Stuttgart in wirtschaftlich starken Zeiten insbesondere von der Automobilindustrie und ihren Partnern profitierte, schlagen Rückgänge bei Umsatz und Export sich jetzt direkt auf die städtischen Finanzen nieder.

Die weitere Entwicklung ist abhängig von der Weltwirtschaft und damit volatil. Auch der Dienstleistungssektor, der einer steigenden Zahl von Beschäftigten Arbeit bietet und ebenfalls zum derzeit hohen Gewerbesteueraufkommen beiträgt, ist weder absolut krisenfest noch für den Standort Stuttgart gesichert.

Steigende Ausgaben für Sozialleistungen

Erhebliche Aufwendungen ergeben sich im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern soll. Die Kosten für die Eingliederungshilfe sind in den vergangenen Jahren extrem gestiegen. Feste Zusagen sowie die Berechnungsmethoden für die Verteilung auf die einzelnen Kreise sind noch nicht bekannt. Die Stadt Stuttgart rechnet mit einem Aufwand in Höhe von 230 Mio. EUR im Jahr 2026 und 240 Mio. EUR im Jahr 2027. Im Bereich der Landeserstattung wurden jährlich 12 Mio. EUR geplant, da vom Land für die Jahre 2026 und 2027 eine höhere Erstattung in Aussicht gestellt wurde.

Risiken bei der künftigen Erstattung von Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen durchs Land

Das Land hat den Beschluss getroffen, mithilfe einer stufenweisen Vorgehensweise zu einer modifizierten Pauschale zur Erstattung der Aufwendungen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten zurückzukehren. Derzeit finden noch Abstimmungen zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Ministerium der Justiz und für Migration statt, s so dass die Auswirkungen der modifizierten Pauschale noch nicht absehbar sind. Für die Landeshauptstadt Stuttgart wären aber bisher Verschlechterungen zu erwarten.

Grundsätzliches Problem: Konnexität

Vor dem Hintergrund der bundesweit dramatischen finanziellen Situation der Kommunen hat die Landeshauptstadt Stuttgart im Sommer ein Gutachten erstellen lassen, um zu klären, wieweit Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben, wenn sie Vorgaben des Bundes oder Landes vollziehen müssen. Nach dem Gutachten müssen die Kommunen solche Vorgaben umsetzen und dafür notfalls eigene Aufgaben zurückstellen, was den Kern der kommunalen Selbstverwaltung berühren oder verletzen kann.

Notwendige Priorisierung von Investitionen

Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage können nicht alle Projekte umgesetzt werden, die der Gemeinderat bereits beschlossen hat. Künftig sollen Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen Vorrang haben.

OB Nopper sagt: „In dieser schwierigen und angespannten Lage sollten und müssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Auf den Erhalt, die Sanierung und die Modernisierung unserer städtischen Infrastruktur und damit unserer Schulen, Kitas, Brücken, Straßen, Wege und Stäffele. Auf den Erhalt und die Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, vor allem auch auf die Funktionsfähigkeit der bürgernahen Bereiche der Verwaltung. Auf die Durchführung bereits begonnener Projekte, weil ein Stopp von bereits begonnenen Projekten mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre.“

Für die Pflege und Instandhaltung von Gebäuden, Schulen und Straßen wurden die Haushaltsansätze erhöht – etwa im Bereich der Verkehrsinfrastruktur von 73 Mio. EUR (2025) auf 84 Mio. EUR (2026) und 85 Mio. EUR (2027). Neue und folgekostenintensive Vorhaben sollen kritisch geprüft oder – wenn sie noch keine entsprechende Planungsreife erreicht haben – zurückgestellt werden.

So müssen bei allen laufenden Maßnahmen wie zum Beispiel auch bei der Sanierung des Stuttgarter Opernhauses Planungsstandards überprüft und an die geänderte Finanzlage angepasst werden.

Im Rahmen der längerfristigen Finanzplanung sind in den folgenden Jahren bis 2030 für den Aus- und Neubau von Kindertagesstätten sowie die Bereiche Feuerwehr, Sport und Kultur Investitionen in Höhe von rund 594 Mio. EUR geplant. Beispiele sind (mit einem Auszahlungsvolumen in den Jahren 2026 bis 2030) die Sanierung und der Erweiterungsbau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums (103,6 Mio. EUR), der Neubau des Campus Feuerbach (112,3 Mio. EUR), die Integrierte Leitstelle der Branddirektion (73,9 Mio. EUR) und das neue Haus für Film und Medien Stuttgart Moving Image Center, kurz SMIC (60,7 Mio. EUR). Für Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, die perspektivisch z. B. für studentisches Wohnen weitergenutzt werden könnten, sind 69,5 Mio. EUR eingeplant, für Maßnahmen zur Energieeinsparung 51,8 Mio. EUR, für die Förderung energetischer Sanierung 45,5 Mio. EUR, für das Sportzentrum Q22 NeckarPark 13,6 Mio. EUR und für Radwege 15,6 Mio. EUR.

Da die städtischen Beteiligungen, Eigenbetriebe und das Klinikum wesentliche Beiträge zur Zukunftssicherung der Landeshauptstadt Stuttgart leisten, sind für sie im Investitionsprogramm insgesamt 829,1 Mio. EUR vorgesehen, darunter 192 Mio. EUR für das Klinikum Stuttgart, 100 Mio. EUR für die SWS (Energieversorgung) und 25 Mio. EUR für die SSB (Investitionen in den Nahverkehr).

Gezielte Investitionen in Organisation und digitale Transformation

Innerhalb der Stadtverwaltung läuft aktuell ein stadtweites Projekt zur Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Ablauforganisation zu optimieren, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen flüssiger und transparenter zu gestalten.

Die Landeshauptstadt gehört zu den führenden Smart Cities in Deutschland. Dies bestätigt das aktuelle bitkom-Ranking, bei dem der Digitalisierungsgrad größerer Städte verglichen wird.

Dazu sagt Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer, der u. a. auch für das Amt für Digitalisierung, Organisation und IT zuständig ist: „Die digitale Transformation in unserer Stadt ermöglicht es uns, den Bürgerinnen und Bürger mehr Service zu bieten und Prozesse effizienter zu gestalten, so dass wir auf Dauer Zeit und Kosten sparen, die angesichts der absehbaren Haushaltsentwicklung in Zukunft immer knapper werden. Aufwendungen in die digitale Transformation sind demgemäß einerseits Investitionen in die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung und andererseits ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.“

Im Teilergebnishaushalt des Amts für Digitalisierung, Organisation und IT sind derzeit jährlich weit über 100 Mio. EUR für laufende Personal- und Sachaufwendungen vorgesehen. Auch investiv sind im Planentwurf von 2026 bis 2030 derzeit insgesamt 46,3 Mio. EUR im Maßnahmenplan für IT- und Digitalisierungsprojekte enthalten.

Mehr Sauberkeit in der Innenstadt

Trotz des Spardrucks werden jährlich 2,5 Mio. EUR zusätzlich bereitgestellt, um die Sauberkeit in der Innenstadt zu erhöhen. Darin enthalten ist ein neuer Graffiti-Fonds mit 100.000 EUR pro Jahr.

Personalplanung mit Fokus auf Pflichtaufgaben

Mit über einer Milliarde Euro sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen jährlich einer der größten Posten im Haushalt. Wie in allen anderen Bereichen, muss auch hier dringend gespart werden. Im Stellenplan wurden nur solche neuen Stellen berücksichtigt, die haushaltsneutral oder zwingend für Pflichtaufgaben erforderlich sind. Von über 950 beantragten Stellen wurden immerhin 390 in den Entwurf aufgenommen.

Zudem gilt bis Ende März 2026 eine Besetzungs- und Wiederbesetzungssperre für alle Stellen, die Aufgaben im freiwilligen Bereich wahrnehmen. Bis zu den Stellenplanberatungen im Dezember soll ein Konzept für Folgemaßnahmen in den Gemeinderat eingebracht werden. Von der Sperre ausgenommen sind zum Beispiel Stellen in Bereichen wie der Ordnungsverwaltung; etwa in Bürgerbüros und im Ausländerwesen, sowie der Kinder- und Jugendhilfe, die für die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und sozialer Pflichtaufgaben unerlässlich sind. Aus Auszubildende mit einer Übernahmegarantie sollen nach Abschluss ihrer Ausbildung weiter beschäftigt werden.

Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer erklärt: „Wir müssen uns im Lichte der Haushaltslage auf unsere Pflicht- und Kernaufgaben konzentrieren. Aktuell gibt es rund 1500 offene Stellen im Bereich der Pflichtaufgaben einer Kommune. Wir werden also weiter einstellen, aber werden das auf unsere Kernaufgaben bezogen tun. Alle Arbeitsplätze bei der Stadt sind jetzt und weiterhin sicher. Wir bleiben eine verlässliche und attraktive Arbeitgeberin mit vielfältigen Vorzügen.“ So soll das Deutschlandticket weiterhin für alle Beschäftigten in voller Höhe finanziert werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat allerdings vorschlagen, die Stuttgart-Zulage (aktuell bis zu 150 EUR) zu halbieren.

Neue Einnahmequellen zur Haushaltskonsolidierung

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt zu stärken, sind im Haushaltsentwurf 2026/2027 auch gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der städtischen Einnahmen vorgesehen. Dazu zählt insbesondere die Einführung einer Übernachtungssteuer ab 2026. Nach dem Vorbild anderer deutscher Großstädte wie Berlin, Köln oder Düsseldorf soll diese örtliche Aufwandssteuer auf entgeltliche Übernachtungen erhoben werden. Bislang ist noch nicht klar, ob pro Nacht ein Festbetrag abgeführt werden soll oder ob die Bettensteuer nach einem festen Prozentsatz (bezogen auf die Kosten einer Übernachtung) abgeleitet werden soll. Im ersten Jahr werden aus der Übernachtungssteuer Einnahmen von rund 5 Mio. EUR erwartet, ab 2027 dann 10 Mio. EUR jährlich.

Darüber hinaus plant die Verwaltung eine Anpassung der Gebühren für das Anwohnerparken: Der bisherige Jahresbetrag von 30,90 EUR, der sich an dem früher einheitlich bundesweit geltenden Höchstbetrag orientiert, soll auf 55 EUR angehoben werden. Andere Kommunen in Baden-Württemberg erheben bereits weit höhere Gebühren (Reutlingen 120 EUR, Esslingen 150 EUR, Karlsruhe 180 EUR, Ulm 200 Euro, Mannheim 127,50 EUR).

Auch die Hundesteuer, die seit 1996 unverändert erhoben wird, wird überprüft. Ein Vergleich mit den umliegenden Kommunen zeigt, dass Stuttgart die niedrigste Hundesteuer hat. Bundesweit liegen die Stuttgarter Sätze im Mittelfeld. Eine maßvolle Erhöhung könnte einen zusätzlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten. Nach dem Vorschlag der Verwaltung soll der Betrag für den ersten Hund von derzeit 108 EUR auf 144 EUR angehoben werden, für jeden weiteren Hund von 216 auf 288 EUR und für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, von 612 auf 816 EUR.

Wachsende Belastung durch Pflichtaufgaben

Da Bund und Land den Kommunen zunehmend neue Aufgaben übertragen, oft ohne ausreichende Finanzierung, wird der Handlungsspielraum enger. Diese Entwicklung führt dazu, dass auch die Landeshauptstadt Stuttgart zunehmend durch gesetzliche Pflichtaufgaben gebunden ist, während freiwillige Leistungen in Bereichen wie Kultur, Sport oder Soziales nur eingeschränkt weitergeführt werden können. Der Deutsche Städtetag und kommunale Spitzenverbände mahnen, die Kommunen stünden mit dem Rücken zur Wand, wenn neue Pflichten nicht mit einer Finanzausstattung einhergehen. Um die eigene Handlungsfähigkeit zu sichern, setzt die Landeshauptstadt Stuttgart auf ressortübergreifende Zusammenarbeit, Priorisierung und eine konsequente Haushaltsdisziplin. Gegenüber Land und Bund wird Stuttgart im Zusammenhang mit der Konnexität künftig noch stärker auf eine verlässliche Mitfinanzierung neuer Aufgaben drängen.

Quelle: Stadt Stuttgart