Ein neuer landesweiter Rahmenplan soll Krankenhäuser dabei unterstützen, ihre Versorgungskapazitäten auch in außergewöhnlichen Krisensituationen zuverlässig aufrechtzuerhalten – von Naturkatastrophen über Großschadenslagen bis hin zu Cyberangriffen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13