Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz eröffnet Kommunen die Möglichkeit, neue Lösungswege zu testen, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten. Das ist ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13