Die Universitäten Göttingen und Freiburg haben menschliche Überreste aus kolonialem Kontext an die Republik Marshallinseln zurückgegeben. Die Rückgabe ist ein wichtiger Schritt im Umgang mit kolonialen Erbe.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13













































































































