Ein Jahr nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags für die Zukunft der Landwirtschaft und der biologischen Vielfalt hat die Landesregierung erste konkrete Ergebnisse aus der Umsetzung der Maßnahmen präsentiert.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13