Baden-Württemberg gibt zwei Drittel des Bundes-Sondervermögens für Infrastruktur an die Kommunen weiter – rund 8,75 Milliarden Euro. Plus 550 Millionen Euro Extra-Hilfe. Das Land wird dazu einen Nachtragshaushalt aufstellen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13