Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen ihre Daten künftig nur noch einmal dem Staat zur Verfügung stellen. Behörden rufen dann bereits vorhandenen Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen ab.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13