Bürger müssen Daten nur noch einmal angeben

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen müssen ihre Daten künftig nur noch einmal dem Staat zur Verfügung stellen. Behörden rufen dann bereits vorhandenen Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen ab.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13