
Gegenstand des Bürgerbegehrens ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für das Teilgebiet A2 von Stuttgart-Rosenstein, den der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats am 15. Juli 2025 mit 16 Ja- und 3 Nein-Stimmen beschlossen hat. Im dort geplanten Europaquartier können bis zu 1.670 Wohnungen entstehen, mindestens die Hälfte davon als geförderter Wohnraum. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen diese Bebauung und damit gegen die Schaffung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum im Zentrum Stuttgarts.
Die Flächen befinden sich bereits im städtischen Eigentum, sind aber noch eisenbahnrechtlich gewidmet. Das bedeutet, die Landeshauptstadt erhält den Zugriff erst, nachdem die Deutsche Bahn den zukünftigen Bahnhof vollständig in Betrieb genommen und die oberirdischen Gleisanlagen des Kopfbahnhofs rückgebaut hat. Sollte die Abstimmung beim Bürgerentscheid im Sinne der Initiatoren entschieden werden, könnte die Stadt die dann brachliegende Fläche nicht bebauen. Ein Bürgerentscheid könnte dagegen nicht über die Außerbetriebnahme des Kopfbahnhofs, die Streckenführung der Gäubahn oder den Rückbau der Gleise entscheiden. Lediglich die Aufstellung des Bebauungsplans durch die Stadt Stuttgart ist Gegenstand eines möglichen Bürgerentscheids.
Die nächsten Schritte
Im nächsten Schritt wird die Stadtverwaltung nun die Zulässigkeitsprüfung veranlassen. Neben der Prüfung juristischer Aspekte wird insbesondere für alle eingereichten Unterschriften vom Statistischen Amt überprüft, ob diese von Stuttgarter Wahlberechtigten geleistet wurden. Um Zulässigkeit für das Bürgerbegehren zu erreichen, müssen 20.000 gültige Unterschriften vorliegen und alle formalen Kriterien erfüllt sein. Aufgrund des hohen Aufwands zur Einzelprüfung der Unterschriften, geschätzt mindestens 700 Arbeitsstunden, wird die Prüfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bis spätestens zum 15. Dezember muss die Zulässigkeitsprüfung abgeschlossen sein.