Das Land fördert mit rund vier Millionen Euro die Teilzeitausbildung. Vor allem Alleinerziehende, Pflegende sowie Mütter mit Kindern im Bürgergeldbezug können damit Familie und Berufsqualifizierung vereinbaren.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13