Stuttgart (ots) – Aufgrund fehlender CE-Kennzeichnung sowie nicht vorhandener Prüfnachweise im Bereich Produktsicherheit veranlassten Stuttgarter Zollbeamte, dass eine Sendung mit knapp 23.000 „Duft“-Stiften vernichtet wurde. Die Malstifte mit … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13