Neue Förderung für Stuttgarts Nachtkultur: Infrastrukturfonds unterstützt Clubs bei Schallminderung

Die Landeshauptstadt Stuttgart startet ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Clubs und Live-Spielstätten. Der „Infrastrukturfonds Schallminderung“ stellt im Jahr 2025 insgesamt 100.000 Euro bereit, um Musikspielstätten bei Investitionen in technische und bauliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu unterstützen. Antragstellungen sind ab sofort möglich.

Wirtschaftliche Bedeutung und strukturelle Herausforderungen

Clubs und Livespielstätten sind zentrale Orte der Stuttgarter Nachtökonomie. Sie verbinden kulturellen Ausdruck mit sozialer Begegnung und tragen als Arbeitgeber, Veranstaltungsorte und touristische Anziehungspunkte zur wirtschaftlichen Wertschöpfung der Stadt bei. Die „Nachtökonomische Studie Stuttgart 2023“ zeigt: Die Branche generiert jährlich Millionenumsätze, die überwiegend in der Region verbleiben.

Gleichzeitig sind viele dieser Betriebe durch Nutzungskonflikte in Bezug auf Schall- und Lärmschutz in ihrer Existenz gefährdet. Gestiegene Betriebskosten, strukturelle Unsicherheiten und hohe Investitionsbedarfe für Infrastruktur und Schallschutz setzen die Einrichtungen unter Druck.

Gezielte Unterstützung für nachhaltige Lösungen

Mit dem neuen Förderprogramm schafft die städtische Wirtschaftsförderung gezielte Anreize für Investitionen in Schallschutzmaßnahmen. Gefördert werden können Gutachten und Konfliktmanagement, nicht-bauliche Konzepte wie digitale Schallsteuerungssysteme, technische Ausstattungen zur Schallminderung sowie bauliche oder technische Maßnahmen im Innen- oder Außenbereich sowie sonstige innovative Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind Tanzlokale und Versammlungsstätten mit Clubkonzession, die ihren Sitz in Stuttgart haben, im Jahr 2024 mindestens 24 Tanz- oder Live-Musik-Veranstaltungen durchgeführt haben und nachweislich Probleme im Spannungsfeld Lautstärke und Nachbarschaft aufweisen.

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersumme liegt zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro pro Antrag.

Praxisnahes Instrument aus dem Dialog mit der Szene

Maximilian Frey, Projektleitung der Koordinierungsstelle Nachtleben der Landeshauptstadt Stuttgart, erläutert: „Mit dem Infrastrukturfonds unterstützen wir Clubs und Musikspielstätten ganz konkret dabei, Schallkonflikte zu mindern und Betriebe langfristig zu sichern. Damit schaffen wir nicht nur bessere Rahmenbedingungen für Betreiberinnen und Betreiber, sondern stärken auch die kulturelle Vielfalt und Attraktivität des Stuttgarter Nachtlebens.“

Bei der Entwicklung des Förderprogramms wurden das Clubkollektiv Stuttgart e.V. und der DEHOGA beteiligt. „Der Fonds ist ein praxisnahes Instrument, das aus der engen Zusammenarbeit mit der Szene und den Verbänden entstanden ist. Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu fördern, die sowohl den Schutz der Anwohnenden als auch den Erhalt lebendiger Orte der Nachtökonomie ermöglichen“, so Frey.

Antragstellung und weitere Informationen

Die Förderrichtlinie sowie weitere Informationen zum Antragsprozess sind unter  https://www.stuttgart.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/foerderprogramme/infrastrukturfonds-schallminderung abrufbar.

Quelle: Stadt Stuttgart