In einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hat höchste Priorität, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































