Das Land hat die Förderbedingungen für die Mehrgefahrenversicherung ab dem Antragsjahr 2026 festgelegt. Der Ausbau des Förderprogramms um das Risiko Hagel und den Hopfenbau stärkt die Risikovorsorge der Landwirtschaft.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13

















































































































