Neue Förderbedingungen für Mehrgefahrenversicherung festgelegt

Das Land hat die Förderbedingungen für die Mehrgefahrenversicherung ab dem Antragsjahr 2026 festgelegt. Durch den Ausbau des Förderprogramms um das Risiko Hagel und den Hopfenbau stärkt das Land die Risikovorsorge der Landwirtschaft.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13