Für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stehen für den Projektaufruf 2025/2026 333 Millionen Euro bereit. Bis zum 15. Januar 2026 können Kommunen ihr Interesse beim Bund bekunden.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13











