Eine Tourismusdelegation aus Baden-Württemberg besucht Tourismusstandorte in Bayern und im Salzburger Land. Ziel ist, einen direkten Einblick in erfolgreiche touristische Modelle anderer Destinationen zu gewinnen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














































































































