Auch im kommenden Jahr stellt das Land rund drei Millionen Euro für zukunftsweisende Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege bereit. Im Fokus der Förderrunde 2026 steht die Entlastung pflegender An- und Zugehöriger.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










