Mit dem Nachtragshaushalt stärkt die Landesregierung insbesondere die Kommunen. Zwei Drittel des Landesanteils am Sondervermögen des Bundes sollen pauschal an die Kommunen gehen. Weitere Mittel kommen noch oben drauf.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13













































































































