Neue Fahrradstraßen in Stuttgart: Beschluss für die Salzburger Straße – Fertigstellungen in Feuerbach und Stammheim

Am Dienstag, 18. November, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Salzburger Straße im Bezirk Feuerbach mehrheitlich beschlossen. Sie schließt an die bereits bestehende Fahrradstraße in der Burgenlandstraße an. Zudem wurde im benachbarten Stadtbezirk Stammheim die Burtenbachstraße als Fahrradstraße markiert.

Entlang der Salzburger Straße verlaufen die Hauptradroute 6 und ein geplanter Radschnellweg, der künftig Feuerbach, die Innenstadt und Weilimdorf verbinden soll. Die Ausweisung als Fahrradstraße erfüllt sowohl die Standards des Stuttgarter Hauptradroutennetzes als auch die Anforderungen an einen zukünftigen Radschnellweg.

Die Umsetzung konzentriert sich auf Markierungen und Beschilderungen. Der motorisierte Verkehr bleibt für Anlieger weiterhin erlaubt, Parkplätze entfallen nicht.

Der Anschluss an das Radverkehrsnetz erfolgt über die Kreuzung Wiener Straße/Linzer Straße. Die dortige Ampelanlage wird angepasst, sodass Rad- und Fußverkehr künftig sicher und gut geführt werden.

Burgenlandstraße in Feuerbach – bereits fertiggestellt

Die Burgenlandstraße in Feuerbach wurde ebenfalls zur Fahrradstraße umgestaltet. Auf rund 590 Metern entstand eine durchgehend vorfahrtberechtigte Verbindung entlang der Hauptradroute 6. Die Einfahrt an der Wiener Straße ist für Anlieger möglich, reiner Durchgangsverkehr ist ausgeschlossen. Türkisblaue Markierungen weisen an allen Kreuzungen auf die Vorfahrt des Radverkehrs hin. Die Einfahrt von der Leobener Straße ist ausschließlich Radfahrenden vorbehalten.

Burtenbachstraße – Erste Fahrradstraße in Stammheim

Mit Abschluss der Sanierungsarbeiten im Sommer wurde die Burtenbachstraße als erste Fahrradstraße in Stammheim ausgewiesen. Auf ganzer Länge ist sie vorfahrtberechtigt und überwiegend nur für Anlieger befahrbar. Eine Barriere verhindert motorisierten Durchgangsverkehr und sorgt für mehr Ruhe im Quartier. Breitere Gehwege, neue Querungsmöglichkeiten, zusätzliche Fahrradbügel und entsiegelte Flächen erhöhen die Sicherheit und Aufenthaltsqualität. 

Hintergrund zu Fahrradstraßen

Fahrradstraßen sind Wege, deren Fahrbahn grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten ist. Andere Fahrzeuge dürfen sie nur nutzen, wenn dies ausdrücklich beschildert ist (z. B. „Anlieger frei“). Es gilt Tempo 30. Radfahrende haben Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

Mit dem Zielbeschluss „Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt machen“ (2019) hat sich die Stadt verpflichtet, das Hauptradroutennetz bis 2030 auszubauen und den Radverkehrsanteil auf 25 Prozent zu erhöhen.

Quelle: Stadt Stuttgart