Das Land hat der Stadt Stuttgart die erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz genehmigt. Das Gesetz gibt Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung und der Zusammenarbeit auszuprobieren.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














































































































