Erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz genehmigt

Das Land hat der Stadt Stuttgart die erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz genehmigt. Das Gesetz gibt Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung und der Zusammenarbeit auszuprobieren.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13