Das Land führt das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt mit den bisherigen Förderbausteinen „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing“ fort. Anträge könne bis Ende 2026 eingereicht werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
















































































































