Mit der Verlängerung der Baumschnittförderung Streuobst um drei Jahre stärkt das Land den Erhalt der Streuobstwiesen. Die Baumschnittförderung ist Teil der Streuobstkonzeption 2030.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13













































































































