In einer öffentlichen Sitzung stellt der Landesabstimmungsausschuss für das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ fest, ob das Volksbegehren erfolgreich zustande gekommen ist.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














































































































