Der Ministerrat hat eine Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen stärken den Videoschutz im öffentlichen Raum, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Infrastruktur zu schützen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13















































































































