Der Landtag hat das neue Landeskatastrophenschutzgesetz beschlossen. Es stärkt die Helfergleichstellung und damit das Ehrenamt, entlastet die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und baut die Vorsorge weiter aus.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










