Das Land fördert Einzel- und Kooperationsprojekte von vier Welterbestätten mit rund 540.000 Euro. In einer ersten Tranche des Welterbefonds im Mai 2025 konnte bereits rund eine Million Euro für zwanzig Maßnahmen freigegeben werden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












