Mit Anpassungen im Landesrecht will die Landesregierung Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr in Baden-Württemberg erleichtern oder beschleunigen.
Zur Quelle wechseln
Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13
Nachrichten aus Stuttgart und Baden-Württemberg