
Das Veterinäramt der Stadt Stuttgart hat seit Monaten verstärkt mit illegal importierten Hunden und Katzen zu tun und rät allen, die sich ein Tier anschaffen wollen, sich auch nur beim geringsten Zweifel beim zuständigen Veterinäramt oder dem Tierarzt des Vertrauens zu erkundigen.
Das für den Tierschutz zuständige Amt für öffentliche Ordnung empfiehlt: „Holen Sie sich vor der Anschaffung von Haustieren fachlichen Rat zu Haltungs- und Pflegeanforderungen sowie rassespezifischen Bedürfnissen ein. Informieren Sie sich, welche Tierart und Rasse am besten zur eigenen Lebenssituation passt und welche Bestimmungen für den Import von Hunden und Katzen gelten. Bei Internetinseraten geben die Verkäufer leider oft falsche Auskünfte oder schicken gefälschte Papiere mit!“ Laut Tierschutzgesetz müssen Tierhalter die für die Tierhaltung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Jeder, der sich ein Tier anschaffen möchte, sollte sich daher im Vorfeld Gedanken machen, ob überhaupt ausreichend Zeit, Platz und Geld für ein Haustier vorhanden sind.
Bei der Anschaffung eines neuen Familienmitglieds gilt es stets, überlegt zu handeln. Ein spontan auf einer Messe gekauftes Kätzchen, ein im Ausland bestellter Rassehund, bei dem der scheinbar günstige Kaufpreis lockt, besonders niedliche Welpenfotos in den Verkaufsportalen oder der besondere Wunsch nach einem kupierten Rassehund: Die Motivationslage der Tierkäufer ist vielfältig – oft zum Leid der betroffenen Tiere. Die meist noch sehr jungen Hunde- und Katzenwelpen werden über viele Stunden in kleinen Transportkisten quer durch Europa gekarrt und ihren neuen Besitzern entweder vor der Haustüre oder auf Parkplätzen in den Arm gedrückt.
Keine Tiere aus schlechter Haltung oder „Qualzuchten“ kaufen
Oft nicht ausreichend geimpft und entwurmt, aus miserablen Haltungs- und Aufzuchtbedingungen und auch viel zu jung von der Mutter getrennt, leiden die Tiere häufig schon bei der Ankunft an Durchfall, Bindehautentzündungen oder schweren Erkrankungen. Kommt eine mangelhafte Sozialisierung hinzu, haben diese Tiere ein Leben lang Angst vor Menschen und alltäglichen Dingen. Ein scheinbar günstiger Anschaffungspreis wird in solchen Fällen dann durch Folgekosten in Form von Tierarztkosten im drei- bis vierstelligen Bereich schnell relativiert. Hinzukommen können außerdem Kosten einer behördlich angeordneten Quarantäne wegen mangelhafter Tollwutimmunisierung.
Aber auch Tiere mit zuchtbedingten Fehlbildungen, so genannte „Qualzuchten“, benötigen häufig regelmäßige tierärztliche Betreuung. Leider häufen sich in Stuttgart die Fälle, in denen solche Tiere nicht adäquat gepflegt und versorgt werden. Aktuelle Beispiele hierfür sind Möpse mit teilweise schweren Augenerkrankungen, Bulldoggen mit Atemnot oder Chihuahuas mit Zahnerkrankungen.
Strikte Import-Regeln für Hunde und Katzen
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Deutschland gelten strikte rechtliche Bestimmungen: Innerhalb der EU ist ein Grenzübertritt von Hunden und Katzen nach Deutschland nicht vor dem Alter von 15 Wochen erlaubt. Frühestens ab diesem Alter kann eine Tollwutimpfung gültig sein. Aus bestimmten Drittländern ist eine Einfuhr sogar erst ab dem Alter von sieben Monaten zulässig, denn zusätzlich zur Impfung sind hier eine Blutuntersuchung zur Bestätigung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung und drei Monate Wartezeit erforderlich. Tollwut ist eine Viruserkrankung, die bei Ausbruch der Krankheit immer tödlich endet – bei Tieren und bei Menschen. Daher werden die rechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Tollwut streng umgesetzt.














