OB Nopper: Ohne genehmigungsfähigen Haushalt droht Stillstand bei Stadtverwaltung und freien Trägern

Er betont: „Unsere Wirtschaft befindet sich in einer der schwersten Krisen der Nachkriegszeit. Und wir als Stadt befinden uns bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027 in einer geradezu einzigartigen Zwangs- und Notlage. Wir stehen mit dem Rücken zu einer stählernen, eisigen Wand. Deswegen kommen wir leider an schmerzlichen Einschnitten in allen Bereichen – auch bei Kultur, Bildung, Sozialem – nicht vorbei.“

Im Unterschied zu den staatlichen Haushalten von Land und Bund muss der städtische Haushalt durch das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden. Sofern der städtische Haushalt von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt werden sollte, sind nur noch finanzielle Leistungen möglich, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder welche für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Dies hätte gravierende Folgen: keine Neueinstellung, keine Neuanmietung, keine Neubeauftragung eines Handwerksunternehmens etwa zur Reparatur eines Aufzugs oder einer Toilette, keine neuen Bewilligungen im Freiwilligkeitsbereich und damit auch im gesamten Bereich von Kultur, Sport, Sozialem sind dann mehr möglich. 

OB Nopper stellt klar: „Ein nicht genehmigter Haushalt würde somit nicht nur weitgehend zum Stillstand der Stadtverwaltung führen, sondern auch die Aktivitäten vieler von städtischen Zuschüssen abhängigen freien Einrichtungen zum Erliegen bringen. Auch die übliche Ratsarbeit wäre sehr stark eingeschränkt. Viele Entscheidungen müssten zurückgestellt werden. Nichts würde dann mehr gehen – ähnlich wie beim Government-Shutdown in den USA, wenn kein neues Gesetz für Bewilligung von Haushaltmitteln beschlossen wird und die bisherige Bewilligung von Haushaltsmitteln auch nicht übergangsweise verlängert wird.“

Deshalb sei es zwingend notwendig, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen, so OB Nopper weiter. „Genehmigt wird der städtische Haushalt nach Maßgabe des Regierungspräsidiums nur dann, wenn Jahresfehlbetrag und Neuverschuldung in angemessenen Grenzen bleiben. In dieser Situation kommen Gemeinderat und Verwaltung an schmerzhaften Kürzungen leider nicht vorbei.“

Quelle: Stadt Stuttgart