Mit der Erweiterungsvereinbarung zwischen dem Land und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg werden zehn zusätzliche Weiterbildungsstellen für angehende Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte im ambulanten Bereich gesichert.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13









