Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzentwurf des Bundes zur geplanten Sanktionierung des sogenannten Punktehandels im Straßenverkehr ausdrücklich. Das Land sieht jedoch noch Nachbesserungsbedarf.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13














