Verschiedene Kommunen beschließen deutliche Kürzungen in ihren Kulturhaushalten. Das Land hält seinen Anteil bei gemeinsam geförderten Einrichtungen stabil und zahlt seine Mittel 2026 in vereinbarter Höhe aus.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












