Die L-Bank will nach Angaben des Staatsanzeigers Baden-Württemberg keine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen – damit stehen die verbraucherfreundlichen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zur … Lesen Sie hier weiter…
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [Newsroom]










