Justizministerin Marion Gentges hat sich im Bundesrat zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam geäußert.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13










