Beschäftigten im öffentlichen Dienst können sich im Zusammennhang mit Gewaltvorfällen, Bedrohungen oder Konfliktsituationen telefonisch an die Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit öffentlicher Dienst wenden.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13








