Speicherung von IP-Adressen

Innenminister Thomas Strobl begrüßt Meldungen, wonach ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorsieht, dass Internet-Anbieter IP-Adressen ihrer Kunden drei Monate lang speichern müssen.

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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13