Stuttgart (ots) – 70376 Stuttgart Die Besatzung eines stillliegenden Schiffes stellte am Samstagnachmittag einen Wassereinbruch fest. Da erste Versuche der Besatzung die Lage unter Kontrolle zu bringen scheiterten, geriet das Schiff in deutliche … Lesen Sie hier weiter…
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13





