
Mit dem Jahr 2026 tritt eine neue Allgemeinverfügung für das Naturschutzgebiet Eichenhain in Kraft. Sie schafft klare Rahmenbedingungen für den Schutz des einzigartigen Gebiets. Gleichzeitig wird die Nutzung für Besucherinnen und Besucher eindeutig geregelt. Die Allgemeinverfügung wird am 8. Januar im Stuttgarter Amtsblatt veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung bestätigt die Einstufung des Eichenhains als „freie Landschaft“ und konkretisiert die bestehenden Vorgaben zum Naturschutz. Ziel ist es, die ökologisch wertvollen Flächen dauerhaft zu sichern und den Zugang für die Besucherinnen und Besucher transparent zu regeln.
Die Einstufung hat auch Auswirkungen auf Pflege und Verkehrssicherung. Abseits der zugelassenen Hauptwege sind künftig keine umfassenden Verkehrssicherungsmaßnahmen mehr erforderlich. Aufwändige technische Sicherungen einzelner Bäume oder größerer Gehölzbereiche können daher entfallen. Dadurch bleibt das Gebiet weitgehend unbeeinträchtigt und kann sich naturnah entwickeln.
Der Eichenhain ist und bleibt Naturschutzgebiet. Der Aufenthalt wird auf die ausgewiesenen Wege beschränkt. Diese Vorgaben dienen dem Schutz besonders empfindlicher Lebensräume wie den seltenen Magerrasen und Wiesenflächen sowie der dort vorkommenden Fauna. Die Regelungen beruhen auf den Vorgaben des Naturschutzrechts. Sie wurden präzisiert und klar zusammengeführt. So entsteht eine verlässliche Grundlage für Pflege, Schutz und Nutzung des Eichenhains.
Die Einhaltung der Regelungen wird auch künftig kontrolliert. Auf diese Weise stellen die Landeshauptstadt Stuttgart und das Regierungspräsidium Stuttgart sicher, dass der Eichenhain langfristig als artenreicher Lebensraum, kulturhistorisch geprägte Landschaft und Ort der ruhigen Naturerfahrung erhalten bleibt.
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