Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und für einen sicheren Binnenmarkt macht sich die Marktüberwachung im Land zusammen mit Unternehmen und Verbänden für eine bessere Überwachung von Onlineplattformen stark.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13











