
Die Inhaber eines Landesfamilienpasses können die Gutscheinkarte für 2026 direkt online unter www.stuttgart.de bestellen oder gegen Vorlage des Landesfamilienpasses bei den Bezirksrathäusern abholen, sofern die Berechtigung fortbesteht.
Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können diesen online oder bei jedem Bezirksrathaus beantragen. Berechtigt sind
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern – dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein –, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Seit 2019 können neben einer berechtigten Person bis zu vier weiteren erwachsenen Begleitpersonen eingetragen werden. Dies können beispielsweise neben dem mit den Kindern zusammenlebenden anderen Elternteil auch noch ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder Opa oder ein Familienbegleiter/eine Familienbegleiterin sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Vielfältige Angebote von Automuseum bis Salzbergwerk
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2026 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses 2026 beispielsweise das Mercedes-Benz-Museum oder das Dornier Museum besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall ist nach der Renovierung wieder geöffnet. Die Saison geht vom 1. Mai bis zum 3. Oktober. In 180 Metern Tiefe wird die Arbeit der Bergleute durch interaktive Experimente erlebbar. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Familien auf die Familienkarte eine Ermäßigung von 5 Euro.
Neu hinzugekommen ist unter anderem das Schloss Solitude Stuttgart als besonderer Gutschein. Die besonderen Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Die weiteren Schlösser, Gärten und Museen ohne eigenen Gutschein können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Staatliches Museum nach Wahl“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden.
Eine übersichtliche Darstellung aller Angebote bietet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg online an www.muetter-vaeter-bw.de/adressen, Kategorie „Landesfamilienpass“.












