
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) frühzeitig, strukturiert und verantwortungsvoll vorbereitet. Dabei setzt das Amt für Soziales und Teilhabe seit Beginn auch auf fachliche Begleitung, um die Umstellung der Finanzierung rechtssicher und zügig umzusetzen. Vor diesem Hintergrund weist Sozialbürgermeisterin Dr. Alexandra Sußmann Vorwürfe zurück, die der Vorstand der Lebenshilfe Stuttgart, Andreas Galts, in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung vom 26. Januar erhebt. Die Behauptung, die Stadt habe Zahlungsrückstände in Höhe von rund einer halben Million Euro, entbehre jeder sachlichen Grundlage.
Die Bürgermeisterin sagt: „Die Mitarbeitenden der Abteilung Inklusion und Teilhabeleistungen geben jeden Tag ihr Bestes für die Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung in dieser Stadt. Sie haben die individuellen Bedarfe einer jeden und eines jeden stets im Blick – und das trotz häufiger Änderungen der gesetzlichen Vorgaben, deutlich steigender Antragszahlen und des an vielen Stellen spürbaren Fachkräftemangels.“
Das Amt für Soziales und Teilhabe hat sich rechtzeitig auf die Umsetzung des BTHG vorbereitet
Dr. Sußmann sagt weiter: „Das Amt für Soziales und Teilhabe hat sich bereits Anfang 2021 auf die Umsetzung des BTHG vorbereitet. Die Stadt hat mit den Leistungserbringern einen beteiligungsorientierten Prozess gestartet. So konnten bereits vor der Ausarbeitung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen viele Fragen gemeinsam geklärt werden. Das war für alle Seiten äußerst hilfreich.“ Begleitet wird dieser Prozess bis heute durch die sogenannte „Steuerungsrunde SGB IX“ (kurz für: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). In diesem Gremium kommen Sprecherinnen und Sprecher der Leistungserbringer der Eingliederungshilfe mit Verantwortlichen der Verwaltung zusammen.
Dr. Sußmann stellt klar: „Richtig ist, dass die Stadt gegenüber der Lebenshilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rückstand ist. Wieso von 500.000 Euro die Rede ist, ist jedoch absolut nicht nachvollziehbar. Es handelt sich um weniger als 40.000 Euro, die von der Stadt noch zu bezahlen sind. Fakt ist: Die Stadt hat einen Großteil der offenen Forderungen beglichen. Zu Leistungen im fünfstelligen Bereich besteht vonseiten des Amts für Soziales und Teilhabe noch Klärungsbedarf. Die Lebenshilfe ihrerseits ist zu Rückzahlungen verpflichtet.“
Bezüglich der Umstellung der Leistungserbringer in Stuttgart auf die Leistungen nach dem BTHG gehört die Lebenshilfe Stuttgart zu den ersten Einrichtungen, die diesen Schritt vollzogen haben. Bereits seit dem 31. Dezember 2023 gilt dies für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung und die Fördergruppe. Zum 31. Mai 2024 kamen die Assistenzleistungen im eigenen Wohn- und Sozialraum hinzu. Einzelne Leistungsberechtigte konnten bislang noch nicht umgestellt werden, da sie bei der Vermögensklärung noch nicht mitgewirkt haben.










