Das Umweltministerium hat eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, um den im Nordschwarzwald ansässigen Rüden GW2672m durch ein spezialisiertes Jagd-Team entnehmen zu lassen.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13












