Das Bundeskabinett hat die Nationale Tourismusstrategie verabschiedet. Sie trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland zu sichern und zu stärken. Davon profitiert auch Baden-Württemberg.
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Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13








